AUTOMOTIVE TELECOMMUNICATIONS Aktiengesellschaft, Villingen-Schwenningen, (Paul-Gerhardt-Ring 82, 60528 Frankfurt am Main).Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 21.09.2009 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 86315) eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AUTOMOTIVE TELECOMMUNICATIONS Aktiengesellschaft, Villingen-Schwenningen, (Paul-Gerhardt-Ring 82, 60528 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.03.2009 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Automotive Telecommunications GmbH", mit Sitz in Frankfurt am Main gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AUTOMOTIVE TELECOMMUNICATIONS Aktiengesellschaft, Villingen-Schwenningen, (Paul-Gerhardt-Ring 82, 60528 Frankfurt am Main).Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2009 ist das Grundkapital auf Euro umgestellt. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 29,19 EUR auf 51.100,00 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 10.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Grundkapital nun: 51.100,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.