Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Stadtdeich 7, c/o Frank
Siedlungsbaugesellschaft mbH Co. KG,
20097 Hamburg |
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a)
27.08.2025
Zacharias |
4 |
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Prokura erloschen
Hinrichsen, Karen, Bargteheide, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.07.2025
Windeggis |
HRB 164622: AVENTINO GmbH, Hamburg, Stadtdeich 7, c/o Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, 20097 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Schauenburg, Ulf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 164622: AVENTINO GmbH, Hamburg, Fuhlsbüttler Straße 216, 22307 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Stadtdeich 7, c/o Frank Beteiligungsgesellschaft mbH, 20097 Hamburg.
HRB 79933: AVENTINO AG, Hamburg, Fuhlsbüttler Straße 216, 22307 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24.06.2020 im Wege des Formwechsels in die AVENTINO GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg, HRB 164622) am 18.09.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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