11 |
c)
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern, betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. |
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a)
Die Generalversammlung vom 24.06.2025 hat
die Änderung des Statuts beschlossen.
Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), 3
(Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5
(Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der
Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitglieder),
8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9
(Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall),
10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch
Auflösung oder Erlöschen einer juristischen
Person oder Personengesellschaft), 11
(Ausschluss eines Mitgliedes), 12
(Auseinandersetzung), 13 (Rechte der
Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der
Mitglieder), 15 (Überlassung von
Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben),
18 (Kündiung weiterer Anteil), 20 (Organe), 21
(Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft), 23 (Aufgaben und
Pflichten), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und
Pflichten des Aufsichtsrates), 26
(Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27
(Sitzungen des Aufsichtsrates), 28
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 29
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte
mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31
(Zusammensetzung der
Vertreeterversammlung und Wahl der
vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 32a
(Hybride Vertreterversammlung), 32b
(Virtuelle Vertreterversammlung), 32c
(Vertreterversammlung im gestreckten
Verfahren), 33 (Einberufung der
Vertreterversammlung), 34 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), 34a (Wahlen zum
Aufsichtsrat), 34b (Niederschrift), 35
(Zuständigkeit der Vertreterversarnmlung), 36
(Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht),
38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der
Beschlussfassung über den Jahresabschluss),
40 (Rücklagen) und 43 (Bekanntmachungen),
44 (Prüfung) und 45 (Auflösung). |
a)
30.09.2025
Priedigkeit |
10 |
c)
Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 2 lit. c)
(Gegenstand) von Amts wegen
berichtigt, nun:
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
betreuen und in ihrem Eigentum
stehende Bauwerke entsprechend der
gesetzlichen Regelungen und der
Beschlüsse der Vertreterversammlungen
rechtgeschäftlich veräußern. Sie kann
alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen nach § 1 Abs. 2 GenG
sind zulässig. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die
Voraussetzungen. |
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a)
17.10.2023
Priedigkeit |