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a)
AWO Region Gießen soziale Dienste
gGmbH
c)
(1) Der Zweck der Gesellschaft ist nach
dem Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt
die Erfüllung insbesondere folgender
Aufgaben:
1. Vorbeugende, helfende und heilende
Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen
Arbeit; Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe;
2. Erprobung neuer Formen und Methoden
der Sozialarbeit;
3. Schulung und Fortbildung aller
Mitarbeiter;
4. Mitwirkung an den Aufgaben der
öffentlichen Sozial-, Jugend- und
Gesundheitshilfe;
5. Errichtung und Führung von
Einrichtungen, die den Aufgaben der
Sozialhilfe, Jugendhilfe und
Gesundheitsfürsorge dienen.
(2) Die vorstehenden Zwecke werden
insbesondere erreicht durch
1. die Seniorenfürsorge durch den Betrieb
von ambulanten, teilstationären und
stationären Einrichtungen.
2. die Kinderfürsorge durch den Betrieb von
Kindertageseinrichtungen und andere
betreuende, beratende und unterstützende
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
3. die Nichtsesshaftenfürsorge durch den
Hilfeverbund "Wohnen und Arbeit" und die
Bereitstellung von niedrigschwelligen und
beratenden Angeboten und den Betrieb von
betreuenden, ambulanten, teilstationären
und stationären Einrichtungen.
4. die Behindertenhilfe durch Betrieb
eigener Einrichtungen und die
Bereitstellung von Gebäuden in
Kooperation mit anderen Trägern.
(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung, Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter/innen dürfen
keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Gesellschafter/innen auch
keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
der Gesellschaft erhalten. Zulässig sind nur
Mittelüberlassungen an
Gesellschafter/innen, die selbst als
Gemeinnützige Körperschaften anerkannt
sind im Rahmen des § 58 AO. |
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Prokura erloschen:
Schwenkenbecher, Jörg, Gießen, * ‒.‒.‒‒
Einzelprokura:
Ruhl, Karin, Alsfeld, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2026 hat
Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2
(Gegenstand und Zweck) und im Übrigen eine Neufassung
des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
19.01.2026
Muth
b)
Fall 17 |
| 11 |
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b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Neidhart, Nils, Solms, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Wagner, Eva, Biebertal, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura erloschen:
Hofmann, Martin, Solms, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.04.2025
Muth
b)
Fall 16 |
| 10 |
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist nach dem
Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt die
Erfüllung insbesondere folgender
Aufgaben:
1. Vorbeugende, helfende und heilende
Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen
Arbeit; Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe;
2. Erprobung neuer Formen und Methoden
der Sozialarbeit;
3. Schulung und Fortbildung aller
Mitarbeiter
4. Mitwirkung an den Aufgaben der
öffentlichen Sozial-, Jugend- und
Gesundheitshilfe;
5. Errichtung und Führung von
Einrichtungen, die den Aufgaben der
Sozialhilfe, Jugendhilfe und
Gesundheitsfürsorge dienen.
(2) Die vorstehenden Zwecke werden
insbesondere erreicht durch
1. die Seniorenfürsorge durch den Betrieb
des "Seniorenzentrum am
Philosophenwald" und die
Tagespflegestätte "Heinrich-Albertz-Haus",
2. die Kinderfürsorge durch den Betrieb der
Kindertagesstätten "Lotte Lemke" und
"Marie Juchacz",
3. die Nichtseßhaftenfürsorge durch den
Hilfeverbund "Wohnen und Arbeit",
4. die Behindertenhilfe im Bereich des
Kinderzentrums Grünberger Straße.
(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Zulässig sind nur
Mittelüberlassungen an Gesellschafter, die
selbst als Gemeinnützige Körperschaften
anerkannt sind im Rahmen des § 58 AO. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und
Sitz der Gesellschaft), 2 (Gegenstand und Zweck des
Unternehmens), 8 (Zusammensetzung und
Vertretungsbefugnis (der Geschäftsführung)) und 10
(Zuständigkeit (der Geschäftsführung)) beschlossen. |
a)
26.06.2024
Muth
b)
Fall 15 |
| 9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dapper, Jens, Grünberg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Neidhart, Nils, Niddatal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.01.2024
Muth
b)
Fall 13 |
| 8 |
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Einzelprokura:
Scheld, Roland, Buseck, * ‒.‒.‒‒
Hofmann, Martin, Greifenstein, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.10.2023
Muth
b)
Fall 12 |