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c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des Wohlfahrtswesens und die Förderung
der Jugend- und Altenhilfe und die
Förderung von Menschen, die
infolge ihrer körperlichen, geistigen,
seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen
oder aufgrund ihres sozialen oder
wirtschaftlichen Zustandes auf die Hilfe
anderer angewiesen sind.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb von
Einrichtungen der Eingliederungshilfe, von
Beratungsstellen, Werkstätten für
behinderte Menschen, Leistungen zur
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
oder von Behinderung bedrohter Menschen,
Wohnheimen,
Psychosozialen Diensten,
Bildungseinrichtungen, Schulen und
Einrichtungen der Migrationsarbeit.
Der Gesellschaftszweck wird darüber
hinaus verwirklicht im planmäßigen
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit anderen Körperschaften, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der
Abgabenordnung erfüllen. Die Gesellschaft
erbringt hierfür Leistungen im Rahmen des
§ 57 Abs. 3 AO gegenüber
steuerbegünstigten Unternehmen des
Unternehmensverbundes der AWO Sachsen
Soziale Dienste gGmbH. Die
Ausgangsleistungen bestehen
insbesondere in Personalgesellschaften,
Hauswirtschafts- und
Hausmeisterleistungen, Cateringleistungen,
Sprachmittlerleistungen, Überlassung und
Lieferung von Wirtschaftsgütern und
sonstigen Leistungen. Darüber hinaus kann
die Gesellschaft auch Leistungen im
Rahmen des § 57 Abs. 3 AO von
steuerbegünstigten Unternehmen des
Unternehmensverbundes AWO Sachsen
Soziale Dienste gGmbH empfangen, welche
die Gesellschaft bei der unmittelbaren
Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke
unterstützen und die Erreichung dieser
Zwecke fördern. Die Leistungen bestehen
insbesondere in Geschäftsbesorgungs- und
Verwaltungsleistungen, Überlassung von
Wirtschaftsgütern, Personalgestellungen,
Cateringleistungen, Hauswirtschafts- und
Hausmeisterleistungen,
Handwerkerleistungen,
Fahrdienstleistungen,
Reinigungsleistungen, Weiterberechnung
konzernweiter Leistungen, Fortbildungen
und sonstigen Leistungen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2026 hat die
Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 4 ( Mittelverwendung) und 8
(Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
02.02.2026
Fertikowski |