Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Nach Änderung des Familiennamens (vormals:
Rapp):
Einzelprokura:
Kandil, Malte, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.08.2025
Li |
HRB 19474: Act HeadQuarter Media GmbH, Köln, Krebsgasse 5-11, 50667 Köln. Einzelprokura: Rapp, Malte, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19474: Act HeadQuarter Media GmbH, Köln, Krebsgasse 5-11, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.11.2018 mit der H(ea)D Quarter Gesellschaft für digitale Bildbearbeitung mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 54864) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19474: ACT-Videoproduktions GmbH, Köln, Krebsgasse 5-11, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) Abs. 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Act HeadQuarter Media GmbH. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Groß, Robert, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 19474: ACT-Videoproduktions GmbH, Köln, Krebsgasse 5-11, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Geschäftsführer) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis und des Wohnortes, weiterhin Geschäftsführer: Groß, Robert, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Fröhlich, Andreas, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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