Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
43 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Straatmann, Henrik, Bocholt, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Krapf, Bastian Alexander, München, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Brinkmann, Jörg, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Duchewitz, Daniela, Essen, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Krapf, Bastian Alexander, München, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Straatmann, Henrik, Bocholt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.04.2023
Peetz |
HRB 63453: Adecco Personaldienstleistungen GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 26, 40547 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vogel, Vera, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 63453: Adecco Personaldienstleistungen GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 26, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung der DIS AG vom selben Tage Teile ihres Vermögens, nämlich Niederlassung Augsburg Retail und Niederlassung Magdeburg Retail, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die DIS AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 34345) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 63453: Adecco Personaldienstleistungen GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 26, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich Aviation sowie die Niederlassungen Köln Industrie und Cottbus Industrie der DIS AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 34345) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 63453: Adecco Personaldienstleistungen GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 26, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Boetronic GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 67164) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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