Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 11 |
|
|
b)
Ausgeschieden:
Vorstandsmitglied:
März, Claudia, Erlbach-Kirchberg,
* ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Pröhl, Ulrike, Hohenstein-Ernstthal, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
08.10.2025
Adolf |
GnR 196: Agrargenossenschaft "MAVEK" eG, Lugau/Erzgeb. (Dorfstraße 1, 09385 Lugau/Erzgeb. OT Erlbach-Kirchberg). Bestellt: Vorstand: Hallbauer, Stefan, Hartenstein, * ‒.‒.‒‒.
GnR 196: Agrargenossenschaft "MAVEK" eG, Lugau/Erzgeb. (Dorfstraße 1, 09385 Lugau/Erzgeb. OT Erlbach-Kirchberg). Änderung Vertretung Vorstandsmitglied: März, Claudia, Erlbach-Kirchberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Änderung Vertretung Vorstand: Kutzner, Daniel, Bernsdorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GnR 196: Agrargenossenschaft "MAVEK" eG, Lugau/Erzgeb. (Dorfstraße 1, 09385 Lugau/Erzgeb. OT Erlbach-Kirchberg). Ausgeschieden: Vorstand: Auerswald, Gerd, Agraring., Erlbach-Kirchberg, * ‒.‒.‒‒.
GnR 196: Agrargenossenschaft "MAVEK" eG, Lugau/Erzgeb. (Dorfstraße 1, 09385 Lugau/Erzgeb. OT Erlbach-Kirchberg). Die Agrargenossenschaft Jahnsdorf eG mit dem Sitz in Jahnsdorf/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz GnR 147) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2015 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 28.07.2015 sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 29.07.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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