Agrarhandel Grabe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weinbergen, Im Birntal, 99998 Weinbergen OT Grabe. Die Verschmelzung wurde am 09.09.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Marburg HRB 3652).
Agrarhandel Grabe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weinbergen, Im Birntal, 99998 Weinbergen OT Grabe. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Otto Roth Landesproduktengroßhandel GmbH mit dem Sitz in Kirchhain (Amtsgericht Marburg HRB 3652) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.