Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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Gemäß §§ 384 II FamFG; 117 InsO von Amts
wegen eingetragen:
Prokura erloschen:
van den Braak, Dineke, Rotterdam Niederlande,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Berben, Jan, Amsterdam Niederlande,
* ‒.‒.‒‒ |
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (503 IN 32/25 )
vom 25.04.2025 und dem Berichtigungsbeschluss vom
26.05.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
08.07.2025
Bruß |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (503 IN 32/25)
vom 13.02.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. |
a)
20.02.2025
Linnemann |
HRB 75088: Ambitious People Germany GmbH, Düsseldorf, Königsallee 88, 40212 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Graf-Adolf-Straße 14, 40212 Düsseldorf.
HRB 75088: Ambitious People Germany GmbH, Düsseldorf, Königsallee 88, 40212 Düsseldorf. Prokura erloschen: van Dijk, Gijs, Rotterdam Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Heerink, Jurgen, Amsterdam Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
HRB 75088: Ambitious People Germany GmbH, Düsseldorf, Königsallee 88, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Ardekay Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 72910) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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