HRB 144581 B: Ambulanter Pflegedienst Agatha GmbH, Berlin, Eichhorster Weg 11, 13435 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: Nunmehr: Liquidator: König, Irina, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst.
Ambulanter Pflegedienst Agatha GmbH, Berlin, Eichhorster Weg 11, 13435 Berlin. Firma: Ambulanter Pflegedienst Agatha GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Eichhorster Weg 11, 13435 Berlin Gegenstand: Das Erbringen ambulanter Pflege-, Beratungs- und Betreuungsleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. König, Irina, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. König, Maria, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; 2. König, Ilja, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.07.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Ambulanter Pflegedienst Agatha OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46547 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.07.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..