Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bonn (Az.
95 IN 13/17) vom 24.06.2025 ist das Insolvenzverfahren
mangels kostendeckender Masse eingestellt. |
a)
11.08.2025
Börsch |
HRB 13499: Ambulantes Pflegeteam Beyer GmbH, Windeck, Breite Straße 23, 51570 Windeck. Die Gesellschaft ist auf Grund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 13499: Ambulantes Pflegeteam Beyer GmbH, Windeck, Breite Straße 23, 51570 Windeck. Von Amts wegen gem. § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Beyer, Valentin, Eitorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13499: Ambulantes Pflegeteam Beyer GmbH, Windeck, Breite Straße 23, 51570 Windeck. Das Registergericht hat festgestellt, dass der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer aufgrund eines Ausschlussgrundes im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 c) GmbHG nicht befugt ist, dieses Amt auszuüben. Damit handelt es sich bei der Eintragung des Geschäftsführers im Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amt wegen zu löschen ist.Einwände gegen Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 1 Monat geltend zu machen, da andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
HRB 13499: Ambulantes Pflegeteam Beyer GmbH, Hennef, Lindenstraße 20, 53773 Hennef. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hennef nach Windeck beschlossen. Neuer Sitz: Windeck. Änderung zur Geschäftsanschrift: Breite Straße 23, 51570 Windeck.
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