Andreas Mauer GmbH, Bochum (Willy-Brandt-Platz 9, 45127 Essen). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Bochum, HRA 6146) am 19.09.2007 wirksam geworden.
Andreas Mauer GmbH, Bochum (Willy-Brandt-Platz 9, 45127 Essen). Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Uhren- und Schmuckwaren. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig erscheinen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 im Wege des Formwechsels in die Andreas Mauer GmbH & Co. KG mit Sitz in Bochum umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.