Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
22 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Hundertmark, Andreas, Weyhe, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.01.2024
Köhn |
17 |
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Prokura erloschen:
Ashton, Keir, Vaug / Schweiz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.12.2022
Köhn |
HRB 7538: Anhalter Fleischwaren GmbH Zerbster Original, Zerbst/Anhalt, Käsperstr. 73, 39261 Zerbst/Anhalt. Bestellt: Geschäftsführer: Hundertmark, Andreas, Weyhe, * ‒.‒.‒‒; Seidel, Ole, Weyhe, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Buggisch, Gerd Heinrich Ernst, Erfurt OT Büßleben, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Johannmeier, Klaus, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7358: Global Alternative Energy Germany GmbH, Wittenberg, Dessauer Str. 126, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Bestellt: Geschäftsführer: Talli, Massimiliano, Athenaz (Avusy) / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rachman, Daniel, Chemin des Crets-de-Champel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7538: Anhalter Fleischwaren GmbH Zerbster Original, Zerbst/Anhalt, Käsperstr. 73, 39261 Zerbst/Anhalt. Die MAX Handelsgesellschaft Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Böklund (Amtsgericht Flensburg HRB 10562 FL) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversamm- lungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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