Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Anton-Hettich-Straße 12-16, 32278
Kirchlengern |
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a)
27.06.2023
Droste |
3 |
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b)
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des
übertragenden Rechtsträgers am 27.08.2004 wirksam geworden.
c)
Nach Sitzverlegung sowie Ergänzung der Registerstelle und des
Registerblattes:
Kommanditist:
A + R Hettich Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG,
Kirchlengern (AG Bad Oeynhausen HR A 4768), Einlage:
19.195.000,00 EUR. |
a)
27.08.2004
Reuter |
Anton Hettich GmbH & Co. KG, Kirchlengern (Vahrenkampstr. 12-16, 32278 Kirchlengern). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Hettich Holding GmbH & Co. oHG vom 02.08.2007 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Hettich Holding GmbH & Co. oHG mit Sitz in Kirchlengern (AG Bad Oeynhausen - HRA 4728) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Anton Hettich GmbH & Co. KG, Kirchlengern (Vahrenkampstr. 12-16, 32278 Kirchlengern). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2007 Teile des Vermögens der Dr. Erwin Hettich GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchlengern (AG Bad Oeynhausen - HRA 4414) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Anton Hettich GmbH & Co. KG, Kirchlengern (Vahrenkampstr. 12-16, 32278 Kirchlengern). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.08.2007 wirksam geworden.
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