HRA 8432 PI: Apona-Surf e. K., Quickborn/Krs. Pinneberg, Carl-Zeiss-Straße 3, 25451 Quickborn. Das Unternehmen ist gemäß Ausgliederungsplan vom 22.09.2020 aus dem Vermögen des Inhabers auf die neu gegründete Apona GmbH mit Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 15388 PI) ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund des § 155 Satz 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Amtsgericht: Pinneberg
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