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a)
Arpeggiata gGmbH
b)
Ludwigsburg
Geschäftsanschrift:
c/o Allgeier Finkbeiner Öhler Wifth
Steuerberater Paftnerschaft mbB, Aldinger
Straße 11, 71638 Ludwigsburg
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Kunst und Kultur im Sinne von § 52
Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung. Die
Körperschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
a. Engagement von Künstlern (Musikern,
Stingern, Tänzern, Schauspielern u.ä)
Konzertaktivitat im In-, und Ausland,
b. Durchführung, Vertrieb und
Veranstaltung von Konzerten im In- und
Ausland,
c. Durchführung, Vertrieb und
Veranstaltung von szenischen
Produktionen im In- und Ausland,
d. Forschungsprojekte auf dem Gebiet Alte
Musik,
e. Erforschung von Musikhandschriften und
Facsimiledrucken der Musik des 17. und
18. Jahrhunderts,
f. in internationalen Musikbibliotheken die
Erstellung von Urtextausgaben,
g. Erstellung von musikalischen
Bearbeitungen der Musik des 17. und 18.
Jahrhunderts,
h. Kompositionsaufträge für neue Musik,
i. Förderung junger Musiker im In- und
Ausland,
j. Erziehungsprojekte (Masterclass, Kurse)
für Alte Musik im In- und Ausland,
k. Entwicklung und Erstellung von Ton- und
Filmaufnahmen,
l. Kreation von „Cross-over“-Projekten (,Alte
Musik' gemischt mit Weltmusik, Jazz,
Tanztheater,
m. Schauspiel, Akrobatik u.ä.
3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlage zurück.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
6. Bei Auflösung oder Aufhebung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Körperschaft, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert der
von den Gesellschaftern geleisteten
Sacheinlagen übersteigt, an eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung für die Förderung von
Kunst und Kultur. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführerin:
Pluhar, Christina, Paris / Frankreich, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2025. |
a)
22.12.2025
Wenzel |