AsiaLogisticGate Handelsgesellschaft mbH, Hamburg (Am Marktplatz 16, 64521 Groß-Gerau). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VIMONTA GmbH am 07.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AsiaLogisticGate Handelsgesellschaft mbH, Hamburg (Columbusstr. 14, 22113 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 mit Änderung vom 22.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 24.08.2006 und 22.03.2007 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2006 und 26.06.2007 mit der VIMONTA GmbH mit Sitz in Groß-Gerau (Amtsgericht Darmstadt, HRB 53535) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AsiaLogisticGate Handelsgesellschaft mbH, Hamburg (Columbusstr. 14, 22113 Hamburg). Die Eintragung laufende Nr. 4 vom 27.12.2006 wird von Amts wegen gelöscht, da die Verschmelzung versehentlich vor der Eintragung der Kapitalerhöhung des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen wurde.
AsiaLogisticGate Handelsgesellschaft mbH, Hamburg (Columbusstr. 14, 22113 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2006 mit der VIMONTA GmbH mit Sitz in Groß-Gerau (Amtsgericht Darmstadt, HRB 53535) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.