Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 7 |
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25.000,00 EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2025 hat die
Herabsetzung des Stammkapitals um 108.000,00 EUR und die
Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. |
a)
21.10.2025
Prell |
| 6 |
b)
Paunzhausen
Geschäftsanschrift:
Wehrbach 22 a, 85307 Paunzhausen |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2023 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. |
a)
15.11.2023
Dr. Schwarz |
HRB 75348:Attrappen Döring GmbH, München, Anton-Ditt-Bogen 21, 80939 München.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Garching, Landkreis München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 25, 85748 Garching-Hochbrück.
Attrappen Döring GmbH, München, Anton-Ditt-Bogen 21, 80939 München. Einzelprokura: Maier, Heide, München, * ‒.‒.‒‒.
Attrappen Döring GmbH, München, Anton-Ditt-Bogen 21, 80939 München. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2011 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -67.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Es wurde ein neuer § 10a (Vorkaufsrecht) in die Satzung eingefügt. Geschäftsanschrift: Anton-Ditt-Bogen 21, 80939 München. Neues Stammkapital: 133.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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