Augraben - Suckow GmbH, Sarmstorf, Zu den Wiesen 9 a, 18276 Sarmstorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2009 mit der Mühlbau - Karow GmbH mit Sitz in Sarmstorf (Amtsgericht Rostock HRB 10685) verschmolzen.
Augraben - Suckow GmbH, Sarmstorf, Zu den Wiesen 9 a, 18276 Sarmstorf.Geschäftsanschrift: Zu den Wiesen 9 a, 18276 Sarmstorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2009 mit der Mühlbau - Karow GmbH mit Sitz in Sarmstorf (Amtsgericht Rostock HRB 10685) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.