Ausbildungszentrum der Westfälischen Schraubenindustrie GmbH, Lüdenscheid inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Ausbildungszentrum der Westfälischen Schraubenindustrie GmbH
Karolinenstr. 8
58507 Lüdenscheid
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 4157
Amtsgericht: Iserlohn
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Ausbildungszentrum der Westfälischen Schraubenindustrie GmbH aus Lüdenscheid ist im Register unter der Nummer HRB 4157 im Amtsgericht Iserlohn verzeichnet.
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Registermeldungen
2Ausbildungszentrum der Westfälischen Schraubenindustrie GmbH, Lüdenscheid (Karolinenstraße 8, 58507 Lüdenscheid). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Institut für Umformtechnik der mittelständischen Wirtschaft GmbH am 15.02.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ausbildungszentrum der Westfälischen Schraubenindustrie GmbH, Lüdenscheid (Karolinenstraße 8, 58507 Lüdenscheid). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2006 mit der Institut für Umformtechnik der mittelständischen Wirtschaft GmbH mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 4429) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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