HRA 11498: Autolack Burmeister GmbH & Co. KG, Worms, Alzeyer Str. 31a, 67549 Worms. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 im Wege des Formwechsels in die Autolack Burmeister GmbH mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz - HRB 47777) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 47777: Autolack Burmeister GmbH, Worms, Alzeyer Straße 31 a, 67549 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2017. Geschäftsanschrift: Alzeyer Straße 31 a, 67549 Worms. Gegenstand: Der Handel mit Autolacken nebst Zubehör. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Strupp, Rudolf, Worms, * ‒.‒.‒‒; Strupp, Wilhelm Remigius, Biblis, * ‒.‒.‒‒; Strupp, Matthias, Worms, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Autolack Burmeister GmbH & Co. KG, Worms (Amtsgericht Mainz, HRA 11498) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 11498: Autolack Burmeister GmbH & Co. KG, Worms, Alzeyer Str. 31a, 67549 Worms. Der Sitz der persönlich haftenden Gesellschafterin ist von Bürstadt (bisher Amtsgericht Darmstadt, HRB 61961) nach Worms verlegt. Persönlich haftender Gesellschafter: BUMA GmbH, Worms (Amtsgericht Mainz HRB 44304), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.