Avocent Deutschland GmbH, Steinhagen (Gottlieb-Daimler-Str. 2 - 4, 33803 Steinhagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Avocent Deutschland GmbH am 18.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Avocent Deutschland GmbH, Steinhagen (Gottlieb-Daimler-Str. 2 - 4, 33803 Steinhagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.05.2007 mit der Avocent GmbH mit Sitz in Erding (AG München HRB 128305) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Avocent Computertechnik GmbH, Steinhagen (Gottlieb-Daimler-Str. 2 - 4, 33803 Steinhagen). Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. Neue Firma: Avocent Deutschland GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vertriebs- und Marketingunterstützung beim Verkauf von Computerhardware und -software.