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c)
Der Betrieb eines Bauunternehmens als
General- oder Totalübernehmer,
insbesondere das schlüsselfertige Errichten
von Gebäuden mit und ohne
Planungsleistungen sowie die Vorbereitung,
Durchführung und Baubetreuung von
Bauvorhaben im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung.
Ferner umfasst der
Unternehmensgegenstand die Tätigkeit als
Bauträger im Sinne von § 34c GewO,
insbesondere
- die Vermittlung des Abschlusses oder
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss
von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche
Räume oder Wohnräume,
- die Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr in eigenem
Namen für eigene und fremde Rechnung
unter Verwendung von Vermögenswerten
von Erwerbern, Mietern, Pächtern,
sonstigen Nutzungsberechtigten von
Bewerbern um Erwerbs- oder
Nutzungsrechte,
- wirtschaftliche Vorbereitung und
Durchführung von Bauvorhaben als
Baubetreuer im fremden Namen und für
fremde Rechnung.
Damit verbunden ist der Erwerb, die
Entwicklung, Bebauung und Veräußerung
von bebauten und unbebauten
Grundstücken sowie grundstücksgleichen
Rechten im eigenen Namen und auf eigene
oder fremde Rechnung.
Darüber hinaus ist die Gesellschaft in der
Projektentwicklung tätig, insbesondere in
der Planung, Erschließung, Entwicklung
und Vermarktung von Grundstücken,
Baugebieten und Immobilienprojekten aller
Art. |
|
|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
beschlossen. |
a)
19.11.2025
Rapp
b)
Fall 2 |
| 1 |
a)
B+ planen & bauen GmbH
b)
Bürstadt
Geschäftsanschrift:
Lorscher Straße 16, 68642 Bürstadt
c)
Der Betrieb eines Bauunternehmens als
General- oder Totalübernehmer,
insbesondere das schlüssselfertige Bauen
von Gebäuden mit und ohne
Planungsleistungen sowie Vorbereitung,
Durchführung und Baubetreuung von
Bauvorhaben im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung. |
30.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ofenloch, Timo, Bürstadt, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Gärtner, Michael, Bürstadt, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kistner, Dirk, Bürstadt, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lurg, Tobias, Bürstadt, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Herb, Tobias, Sandhausen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2023 und 14.09.2023 |
a)
26.10.2023
Andres
b)
Fall 1 |