Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Am Sandtorkai 77, 20457 Hamburg |
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a)
02.10.2025
Helbig |
HRB 71693: BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schauenburgerstraße 27, 20095 Hamburg.
HRB 71693: BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 02.06.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.500,00 EUR auf 252.500,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg.Geschäftsanschrift: Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg.
BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, (Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der BÖAG Grundbesitz- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 71690) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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