HRB 151209: Bäckerei-Konditorei Behrens-Meyer GmbH, Garrel, Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen sechs GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203454) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 151209: Bäckerei-Konditorei Behrens-Meyer GmbH, Garrel, Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen vier GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203452) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 151209: Bäckerei-Konditorei Behrens-Meyer GmbH, Garrel, Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen eins GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203442) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 151209: Bäckerei-Konditorei Behrens-Meyer GmbH, Garrel, Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer eins GmbH mit Sitz in Garrel (Amtgericht Oldenburg HRB 203446) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 151209: Bäckerei-Konditorei Behrens-Meyer GmbH, Garrel, Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer fünf GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203450 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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