8 |
c)
a) Planung, Projektierung, Errichtung,
Unterhaltung, Betreuung und Vermietung
von Anlagen zur Erzeugung
regenerativer Energien, insbesondere
Photovoltaikanlagen, in eigener
Geschäftstätigkeit und auch im Auftrag
Dritter gegen Entgelt.
b) Der Absatz der gewonnenen Energie
in Form von Strom und/oder Wärme.
c) Die Unterstützung und Beratung in
Fragen der regenerativen
Energiegewinnung einschließlich einer
Information von Mitgliedern und Dritten,
sowie einer Öffentlichkeitsarbeit.
d) Gemeinsamer Einkauf von Anlagen
zur Erzeugung regenerativer Energien
für Mitglieder und Dritte. |
Nachschusspflicht von Amts
wegen ergänzt, nun:
Keine Nachschusspflicht der
Mitglieder. |
|
|
a)
Die Generalversammlung vom 11.07.2024 hat
eine Änderung der Satzung in den §§ 2
(Zweck und Gegenstand), 4 (Beendigung der
Mitgliedschaft), 7 (Tod eines Mitglieds), 9
(Ausschluss), 12 (Pflichten der Mitglieder), 16
(Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19
(Willensbildung), 22 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 24
(Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Frist
und Tagungsort), 27 (Einberufung und
Tagesordnung), 32 (Abstimmung und
Wahlen), 34 (Protokoll), neu 36a (Virtuelle
Versammlung, hybride Versammlung und
Versammlung im gestreckten Verfahren), neu
36b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzveranstaltung durchgeführten
Generalversammlung), neu 36c (Teilnahme
von Aufsichtsratsmitgliedern an der
Präsenzversammlung in Bild und Ton und
Übertragung der Generalversammlung in Bild
und Ton), 37 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben), 38 (nun: Gesetzliche
Rücklage), 39 (Andere Ergebnisrücklagen), 40
(nun: Nachschusspflicht), 41 (Geschäftsjahr),
42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43
(Rückvergütung und Verwendung des
Jahresüberschusses), 44 (nun: Deckung eines
Jahresfehlbetrags), 45 (nun: Verteilung des
Vermögens), 46 (Bekanntmachungen) und 47
(nun: Gerichtsstand) beschlossen. |
a)
17.02.2025
Andres
b)
Fall 12 |