HRA 4504 FL: Bürgerwindpark Lindewitt-Sillerup GmbH & Co. KG, Lindewitt, Am Ehrenhain 3, 25862 Joldelund. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter 1. Bürgerwindpark Lindewitt-Sillerup Verwaltungs-GmbH. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Bürgerwindpark Lindewitt-Sillerup GmbH & Co. KG, Lindewitt, Am Ehrenhain 3, 25862 Joldelund. Geschäftsanschrift eingetragen..
Bürgerwindpark Lindewitt-Sillerup GmbH & Co. KG, Lindewitt(Am Ehrenhain 3, 25862 Joldelund). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Windmühle Heideland GmbH & Co. KG (Amtsgericht Flensburg, HRA 4512 FL durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..