B und G Möbelhandel GmbH, Bad Berka (Hexenbergstr. 1, 99438 Bad Berka). Die Verschmelzung wurde am 15.12.2006 in das Register der übernehmenden Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Bad Oyenhausen HRA 6730).
B und G Möbelhandel GmbH, Bad Berka (Hexenbergstr. 1, 99438 Bad Berka). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit dem Vermögen des bestehenden Einzelunternehmens ihrer Alleingesellschafterin Karin Bruns gemäß den §§ 2 Nr. 1, 120 UmwG verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Rahden weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Handelsregister des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.