Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 15 |
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c)
Durch Sonderrechtsnachfolge Haftsumme(n) herabgesetzt:
Kommanditist:
Humborg, Bernhard Peter, Bad Driburg, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
950.000,00 EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge eingetreten:
Kommanditist:
Humborg, Lukas Bernhard, Bad Driburg, * ‒.‒.‒‒,
Haftsumme: 50.000,00 EUR. |
a)
22.01.2026
Vollmer |
| 2 |
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c)
Nach Berichtigung der Währungsangabe von Amts wegen
nunmehr
Kommanditist:
Humborg, Peter, Bad Driburg, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 39.000,00
EUR. |
a)
05.12.2003
Wild |
HRA 2726: B. Humborg Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG., Bad Driburg, Dringenberger Str. 89, 33014 Bad Driburg. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung in Warburg, 34414 Warburg, Geschäftsanschrift: Industriestr. 4, 34414 Warburg.
HRA 2726: B. Humborg Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG., Bad Driburg, Dringenberger Str. 89, 33014 Bad Driburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2020 mit der Autohaus Warburg GmbH mit Sitz in Warburg (Amtsgericht Paderborn HRB 5114) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2726: B. Humborg Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG., Bad Driburg, Dringenberger Str. 89, 33014 Bad Driburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2017 mit der Humborg Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Driburg (Amtsgericht Paderborn HRA 3091) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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