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B. Nottebom Zahntechnik GmbH, Greven (HRB 3369) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
An der Martinischule 4
48268 Greven
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 3369
Amtsgericht: Steinfurt
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die B. Nottebom Zahntechnik GmbH aus Greven war im Handelsregister Steinfurt unter der Nummer HRB 3369 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die B. Nottebom Zahntechnik GmbH ihren Standort nicht geändert. Die B. Nottebom Zahntechnik GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 30.09.2005
Löschung

B. Nottebom Zahntechnik GmbH, Greven (An der Martinischule 4, 48268 Greven). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden B. Nottebom Zahntechnik e.K. am 20.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 30.09.2005
Veränderung

B. Nottebom Zahntechnik GmbH, Greven (An der Martinischule 4, 48268 Greven). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der B. Nottebom Zahntechnik e.K. (Amtsgericht Steinfurt HRA 5053) auftretenden Kaufmann Bernhard-Jürgen Nottebom übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

30.09.2005
Registervorgang

Löschung 21.09.2005