17 |
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4.094.800,00
EUR |
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a)
Die am 15.03.2023 beschlossene Erhöhung des
Grundkapitals um 239.800,00 Euro
ist durchgeführt.
§ 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist
geändert.
§ 8 (Bedingtes Kapital) wurde geändert.
Die Erhöhung des Grundkapitals ist durch die
Ausgabe von 20.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von
EUR 1,00 je Aktie durchgeführt (bedingtes Kapital)
b)
Die Ausgabe von Bezugsaktien aus dem bedingten Kapital
I/2018
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 05. Oktober 2018 ist die persönlich haftende
Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
bis zum 04. Oktober 2023 einmalig oder mehrmals in
Teilbeträgen auf den Inhaber oder den Namen lautende
Optionsschuldverschreibungen in Höhe von bis zu EUR
16.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 5 Jahren
auszugeben und den Inhabern Optionsrechte im Verhältnis 1
zu 10 auf den Nennbetrag der Optionsschuldverschreibungen
auf bis zu 160.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie zum Ausgabekurs von EUR 1,75 je
Aktie nach Maßgabe der
Optionsschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren.
Zudem hat die Hauptversammlung vom 05. Oktober 2018 das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 160.000,00
durch Ausgabe von bis zu EUR 160.000 neuen, auf den
Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I/2018). Das bedingte
Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die
Inhaber von Optionsschuldverschreibungen, die von der
Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 05. Oktober 2018 bis zum 04.
Oktober 2023 ausgegeben werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die
Inhaber der Optionsschuldverschreibungen von ihren
Optionsrechten Gebrauch machen und nicht durch die
Gewährung eigener Aktien oder neuer Aktien aus
genehmigtem Kapital bedient werden.
In Ausnutzung dieser Ermächtigungen hat die persönlich
haftende Gesellschafterin 28. November 2018 mit
Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen,
die Optionsanleihe 2018 im Gesamtnennbetrag von EUR
16.000,00 eingeteilt in 160 Schuldverschreibungen mit einem
Nennbetrag von EUR 100,00 je Schuldverschreibung, zu
begeben. Den Inhabern der Schuldverschreibungen steht
gemäß den Optionsanleihebedingungen das Recht zu, nach
näherer Maßgabe der Optionsanleihebedingungen für je EUR
1,00 Nennbetrag der Optionsanleihe jeweils 10 nennwertlose
auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zum
Ausgabebetrag von EUR 1,75 je Aktie(Ausübungspreis) zu
zeichnen.
Bis zum 20. Februar 2023 wurden aufgrund der Bezugsrechte
insgesamt 40.000 Stück neue Aktien aus dem vorgenannten
bedingten Kapital ausgegeben. Damit ist das für die
Optionsanleihe 2018 vorgesehene bedingte Kapital
(Bedingtes Kapital I/2018) teilweise ausgeschöpft und besteht
nur noch in der verbleibenden Höhe von bis zu EUR
20.000,00 zur Ausgabe von bis zu 20.000 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien.
2.) Die Ausgabe von Bezugsaktien aus dem bedingten Kapital
II/2017
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 09. Juni 2017 ist der Vorstand und nach
Formwechsel nunmehr die persönlich haftende
Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 8. Mai 2022 einmalig oder mehrmals in
Teilbeträgen bis zu 300 Stück auf den Inhaber oder den
Namen lautende Wandelschuldverschreibungen mit einem
Nennbetrag von EUR 1.000,00, mithin in einem
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000,00 gegen
Barleistung auszugeben. Die Wandelschuldverschreibung
können nach näherer Maßgabe der
Wandelschuldverschreibungsbedingungen in Aktien der
Gesellschaft umgetauscht werden. Das Verhältnis zum
Umtausch beträgt 1 Aktie je EUR 1,50. Eine
Wandelschuldverschreibung mit Nennbetrag von EUR
1.000,00 berechtigt zum Bezug von abgerundet 666 auf den
Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Zudem hat die Hautpversammlung vom 9. Juni 2017
beschlossen das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu
EUR 200.000,00 durch Ausgabe von bis zu EUR 200.000
neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2017). Das
Bedingte Kapital II/2017 dient ausschließlich der Gewährung
von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen,
die von der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 9. Juni 2017 bis zum 8.Juni 2022
ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der
Wandelschuldverschreibungen ihr Wandlungsrecht ausüben
oder Wandlungspflicht erfüllen und nicht durch die Gewährung
eigener Aktien oder neuer Aktien aus genehmigtem Kapital
bedient werden.
In Ausnutzung dieser Ermächtigungen hat die persönlich
haftende Gesellschafterin am 12. Februar 2018 mit
Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen,
die Wandelschuldverschreibung 2018 im Gesamtnennbetrag
von EUR 300.000,00, eingeteilt in 300
Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR
1.000,00 je Schuldverschreibung, zu begeben. Den Inhabern
der Schuldverschreibungen steht gemäß den
Wandelanleihebedingungen das Recht zu, nach näherer
Maßgabe der Wandelanleihenbedingungen für je EUR
1.000,00 Nennbetrag jeweils 666 nennwertlose, auf den
Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu zeichnen.
Bis zum 20. Februar 2023 wurden aufgrund der Bezugsrechte
insgesamt 199.800 Stück neue Aktien aus dem vorgenannten
bedingten Kapital ausgegeben. Damit ist das für die
Wandelschuldverschreibung 2018 vorgesehene bedingte
Kapital (Bedingtes Kapital II/2017) teilweise ausgeschöpft und
besteht nur noch in der verbleibenden Höhe von bis zu EUR
200,00 zur Ausgabe von bis zu 200 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien.
3.) Die Erhöhung des Grundkapitals ist von EUR 3.855.000,00
um EUR 239.800,00 auf EUR 4.094.800,00 durchgeführt. |
a)
28.06.2023
Dr. Yilmaz |
16 |
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3.855.000,00
EUR |
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a)
Die am 15.08.2022 beschlossene Erhöhung des
Grundkapitals um 240.000,00 Euro ist durchgeführt; § 5 der
Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist
geändert.
§ 8 (Bedingtes Kapital) wurde geändert.
b)
Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von EUR
240.000,00 von EUR 3.615.000,00 auf EUR 3.855.000,00
durch Ausgabe von 240.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. |
a)
13.09.2022
Immich |