Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
24 |
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b)
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden
BITMARCK Software GmbH - künftig firmierend unter
BITMARCK GmbH - am 01.09.2025 eingetragen worden; von
Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. |
a)
19.09.2025
Andresen
b)
Fall 26 |
23 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der
Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger
vom selben Tag mit der BITMARCK Software GmbH mit Sitz
in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 20680) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem
Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. |
a)
04.08.2025
Andresen
b)
Fall 25 |
HRB 98549: BITMARCK Technik GmbH, Hamburg, Hammerbrookstr. 38, 20097 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Machleb, Henry, Geesthacht, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kaufmann, Burkhard, Buchholz in der Nordheide, * ‒.‒.‒‒.
HRB 98549: BITMARCK Technik GmbH, Hamburg, Hammerbrookstr. 38, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens (Niederlassung Hamburg, Bereich "Softwareentwicklung") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die BITMARCK Software GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 20680) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 98549: BITMARCK Technik GmbH, Hamburg, Hammerbrookstr. 38, 20097 Hamburg. Prokura erloschen Schaaf, Antje, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒.
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