BLENDAX-Unterstützungskasse Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz (Sulzbacher Str. 40, 65824 Schwalbach am Taunus). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Procter & Gamble Holding GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 1168) am 27.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BLENDAX-Unterstützungskasse Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz (Sulzbacher Str. 40, 65824 Schwalbach am Taunus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.04.2007 mit der Procter & Gamble Holding GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein HRB 1168) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BLENDAX-Unterstützungskasse Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz (Rheinallee 88, 55120 Mainz). Nicht mehr Geschäftsführer: Judith, Dieter Bodo, Wiesbaden.