2 |
c)
1. Zweck der gemeinnützigen
Unternehmensgesellschaft ist die
Förderung von Bildung, insbesondere im
Bereich der politischen Bildung und der
Demokratie, sowie die Unterstützung von
Initiativen, Projekten und Veranstaltungen,
die diese Ziele fördern.
2. Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch
- die Entwicklung, Förderung und
Durchführung von Bildungsmaßnahmen,
- Veröffentlichungen und Förderung von
Veröffentlichungen,
- die Förderung und Durchführung von
Projekten, Initiativen und Aktionen, sowie
- die Förderung von Forschung und
Studien.
Das BMD Bildungswerk Mehr Demokratie
fördert die Vermittlung demokratischer
Prozesse und Erlebnisse, um die
demokratische Kultur in der gesamten
Gesellschaft zu stärken. Konkret geschieht
dies durch die Ausbildung von
Partizipations- und Prozess-Gestaltern
sowie die Vermittlung von
Demokratiewissen und Erlebnissen.
Wichtige Zielgruppen des BMD sind
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie
junge Menschen. Das BMD Bildungswerk
führt online und offline Veranstaltungen
durch, stellt Informations- und Lehrmaterial
bereit und führt Projekte zur Beteiligung
und Demokratieerfahrung durch, die teils
auch wissenschaftlich begleitet werden. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand) und mit
ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in §
11 Abs. 2. (Auflösung, Vermögensanfall) beschlossen. |
a)
19.03.2025
Keusch |
1 |
a)
BMD Bildungswerk Mehr Demokratie gUG
(haftungsbeschränkt)
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
c/o Initiativenhaus, Gürzenichstraße 21 a -
c, 50667 Köln
c)
1. Zweck der gemeinnützigen
Unternehmensgesellschaft ist die
Förderung von Bildung, insbesondere im
Bereich der politischen Bildung und der
Demokratie, sowie die Unterstützung von
Initiativen, Projekten und Veranstaltungen,
die diese Ziele fördern.
2. Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch
- die Entwicklung, Förderung und
Durchführung von Bildungsmaßnahmen,
- Veröffentlichungen und Förderung von
Veröffentlichungen,
- die Förderung und Durchführung von
Projekten, Initiativen und Aktionen, sowie
- die Förderung von Forschung und
Studien.
3. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres
Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte
berechtigt, die den
Unternehmensgegenstand unmittelbar zu
fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres
Satzungszwecks kann sie auch
steuerbegünstigte Tochtergesellschaften
gründen oder sich an anderen
steuerbegünstigten Körperschaften
beteiligen. |
3.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Renn, Anselm, Berlin, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2023 mit Änderung vom
15.02.2024 in § 1 Satz 1 (Firma). |
a)
16.05.2024
Dr. Stephan |