Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
4 |
b)
Geschäftsanschrift:
Reichsstraße 108, 14052 Berlin |
|
|
|
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a)
19.12.2024
Guth |
3 |
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2.
Braun, Annika Christine,
* ‒.‒.‒‒, Dallgow OT Seeburg
Einzelprokura |
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a)
30.01.2024
Bauch |
HRB 218932 B: Firma / Name vormals: HUBERTUS Haus- und Grundstücksvermittlung Dr. Schäfer & Schäfer GmbH, Berlin, Keithstraße 2-4, 10787 Berlin. Firma: BRAUN & HUBERTUS GmbH; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schäfer, Ute; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Schäfer, Jörg P. Geschäftsführer: 3. Braun, Michael, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schäfer, Kai; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
HRA 14900 B: HUBERTUS Haus- und Grundstücksvermittlung Dr. Schäfer & Schäfer OHG, Berlin, Keithstraße 2 - 4, 10787 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die HUBERTUS Haus- und Grundstücksvermittlung Dr. Schäfer & Schäfer GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 218932 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 218932 B: HUBERTUS Haus- und Grundstücksvermittlung Dr. Schäfer & Schäfer GmbH, Berlin, Keithstraße 2-4, 10787 Berlin. Firma: HUBERTUS Haus- und Grundstücksvermittlung Dr. Schäfer & Schäfer GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Keithstraße 2-4, 10787 Berlin; Gegenstand: Die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von solchen Verträgen sowie die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Schäfer, Ute, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Geschäftsführer: 2. Dr. Schäfer, Jörg P., * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Schäfer, Kai, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.04.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HUBERTUS Haus- und Grundstücksvermittlung Dr. Schäfer & Schäfer OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 14900 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.04.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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