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BRAWO City 1 GmbH, Wolfsburg (HRB 204463)

Firmendaten

Anschrift
Am Mühlengraben 1
38440 Wolfsburg
Frühere Anschriften: 2
Willy-Brandt-Platz 12, 38102 Braunschweig
Berliner Platz 12, 38102 Braunschweig
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: brawo-city.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Volksbank BRAWO plant die Entwicklung der BRAWO City in Wolfsburg, um den innerstädtischen Bereich am Kreuzungspunkt der Porschestraße und Heinrich-Nordhoff-Straße aufzuwerten. Das Projekt umfasst eine Mischung aus Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel und Gastronomie, mit Fokus auf Nachhaltigkeit und einem modernen Stadtbild. Ein markantes 13-geschossiges Hochhaus sowie grüne Außenanlagen und neue Wegeverbindungen sollen das Quartier lebendig und umweltfreundlich gestalten. Vor Baubeginn werden temporäre Nutzungen und Begrünungen auf der Fläche für mehr Aufenthaltsqualität sorgen.
Keywords
Wolfsburg Wohnen Stadtentwicklung Quartier Nachhaltigkeit Innenstadt Hochhaus Grünanlagen Gewerbe Bauprojekt
Details zum Unternehmen
Gründung: 2013
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: h: 2.500.000,00 EUR oder mehr
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 204463
Amtsgericht: Braunschweig
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die BRAWO City 1 GmbH aus Wolfsburg ist im Handelsregister Braunschweig unter der Nummer HRB 204463 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.09.2013 hat die BRAWO City 1 GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit den jeweiligen Anlagebedingungen des Spezial-AIF. Der alleinige Geschäftszweck der Gesellschaft ist ausschließlich (i) der Erwerb, das Halten, die Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von solchen Immobilien, die die KVG für Rechnung des Spezial-AIF nach den Anlagebedingungen des Spezial-AIF auch unmittelbar erwerben darf; (ii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. KAGB, die die KVG für Rechnung des Spezial-AIF nach den Anlagebedingungen des Spezial-AIF auch unmittelbar erwerben darf; (iii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der vorgenannten Vermögensgegenstände erforderlich sind (sog. Bewirtschaftungsgegenstände). Darüber hinaus darf die Gesellschaft solche Liquiditätsanlagen halten, die die KVG für Rechnung des Spezial-AIF nach den Anlagebedingungen des Spezial-AIF auch unmittelbar erwerben darf. Die Gesellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung und darf sich nicht an gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, die die KVG nach den gesetzlichen Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Spezial-AIF für den Spezial-AlF ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, Tätigkeiten und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen, insbesondere auch den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und des Investmentsteuergesetzes nicht berührt wird. Die Gesellschaft kann dazu im vorstehend beschriebenen Umfang im In- und Ausland andere Immobilien-Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie im Rahmen der sich aus den Anlagebedingungen ergebenden Beschränkungen auch Darlehen im Sinne des § 254 KAGB aufnehmen und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAG (einschließlich Sicherheiten für Darlehen) bestellen, sofern diese mit den Vorgaben des KAG vereinbar sind. Für die Aufnahme von Darlehen und die Belastung von Vermögensgegenständen der Gesellschaft ist die Zustimmung der jeweils für den Spezial-AIF bestellten Verwahrstelle erforderlich. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist - mit Ausnahme von Darlehen an andere Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt istausgeschlossen. Die Gewährung von Darlehen an anderen Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist nur dann zulässig, wenn und soweit die jeweilige Darlehensgewährung den gesetzlichen Vorgaben des KAGB in Verbindung mit den Anlagebedingungen des Spezial-AIF zulässig ist und den entsprechenden Vorgaben entspricht. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass (a) die Befugnisse der jeweils für den Spezial-AIF bestellten Verwahrstelle nachgesetzlichen Vorgaben und den Anlagebedingungen des Spezial-AIF sichergestellt werden, (b) die von der Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KAGB bzw., soweit diese in den Anlagebedingungen des Spezial-AIF modifiziert worden sind, den Vorgaben der Anlagebedingungen des Spezial-AIF bewertet werden, (c) die laufende Bewertung der Vermögensgegenstände und Beteiligungen an etwaigen anderen Immobilien-Gesellschaften den gesetzlichen Vorgaben des KAGB bzw., soweit diese in den Anlagebedingungen des Spezial-AIF modifiziert worden sind, den Vorgaben der Anlagebedingungen des Spezial-AIF erfolgt.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 4.000.000,00 EUR. Die BRAWO City 1 GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.01.2026)

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Registermeldungen 9

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
9 c)
Geändert, nun:
Die Gesellschaft ist eine Immobilien-
Gesellschaft im Sinne §§ 1 Abs. 19 Nr. 22,
234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs
(KAGB) in Verbindung mit den jeweiligen
Anlagebedingungen des Spezial-AIF. Der
alleinige Geschäftszweck der Gesellschaft
ist ausschließlich
(i) der Erwerb, das Halten, die Bebauung,
die Verwaltung, die Vermietung und der
Verkauf von solchen Immobilien, die die
KVG für Rechnung des Spezial-AIF nach
den Anlagebedingungen des Spezial-AIF
auch unmittelbar erwerben darf;
(ii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung
und der Verkauf von Beteiligungen an
anderen Immobilien-Gesellschaften im
Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff.
KAGB, die die KVG für Rechnung des
Spezial-AIF nach den Anlagebedingungen
des Spezial-AIF auch unmittelbar erwerben
darf;
(iii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung
und der Verkauf von Gegenständen, die zur
Bewirtschaftung der vorgenannten
Vermögensgegenstände erforderlich sind
(sog. Bewirtschaftungsgegenstände).
Darüber hinaus darf die Gesellschaft solche
Liquiditätsanlagen halten, die die KVG für
Rechnung des Spezial-AIF nach den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF auch
unmittelbar erwerben darf.
Die Gesellschaft beschränkt sich auf
Vermögensverwaltung und darf sich nicht
an gewerblich tätigen, gewerblich
geprägten oder gewerblich infizierten
Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft
darf nur solche Tätigkeiten ausüben, die die
KVG nach den gesetzlichen Vorschriften
des KAGB und den Anlagebedingungen
des Spezial-AIF für den Spezial-AlF
ausüben darf.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte,
Tätigkeiten und Handlungen vornehmen,
die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar
oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach
den gesetzlichen, insbesondere auch den
aufsichtsrechtlichen Vorschriften und den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF
zulässig sind, soweit hierdurch die
Qualifikation der Gesellschaft als
Immobilien-Gesellschaft im Sinne des
KAGB und des Investmentsteuergesetzes
nicht berührt wird. Die Gesellschaft kann
dazu im vorstehend beschriebenen Umfang
im In- und Ausland andere Immobilien-
Gesellschaften gründen,
erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Die Gesellschaft darf unter Beachtung der
aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie
im Rahmen der sich aus den
Anlagebedingungen ergebenden
Beschränkungen auch Darlehen im Sinne
des § 254 KAGB aufnehmen und
Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und
4 KAG (einschließlich Sicherheiten für
Darlehen) bestellen, sofern diese mit den
Vorgaben des KAG vereinbar sind. Für die
Aufnahme von Darlehen und die Belastung
von
Vermögensgegenständen der Gesellschaft
ist die Zustimmung der jeweils für den
Spezial-AIF bestellten Verwahrstelle
erforderlich.
Die Gewährung von Darlehen seitens der
Gesellschaft an Dritte ist - mit Ausnahme
von Darlehen an andere Immobilien-
Gesellschaften, an denen die Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist-
ausgeschlossen. Die Gewährung von
Darlehen an anderen Immobilien-
Gesellschaften, an denen die Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist
nur dann zulässig, wenn und soweit die
jeweilige Darlehensgewährung den
gesetzlichen Vorgaben des KAGB in
Verbindung mit den Anlagebedingungen
des Spezial-AIF zulässig ist und den
entsprechenden Vorgaben entspricht. Der
Gesellschaft sind die Gewährung von
Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten
und die Übernahme von Garantien für Dritte
nicht gestattet.
Die Gesellschaft hat insbesondere dafür
Sorge zu tragen, dass
(a) die Befugnisse der jeweils für den
Spezial-AIF bestellten Verwahrstelle
nachgesetzlichen Vorgaben und den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF
sichergestellt werden,
(b) die von der Gesellschaft neu zu
erwerbenden Vermögensgegenstände vor
ihrem Erwerb entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben des KAGB bzw.,
soweit diese in den Anlagebedingungen
des Spezial-AIF modifiziert worden sind,
den Vorgaben der Anlagebedingungen des
Spezial-AIF bewertet werden,
(c) die laufende Bewertung der
Vermögensgegenstände und Beteiligungen
an etwaigen anderen Immobilien-
Gesellschaften den gesetzlichen Vorgaben
des KAGB bzw., soweit diese in den
Anlagebedingungen des Spezial-AIF
modifiziert worden sind, den Vorgaben der
Anlagebedingungen des Spezial-AIF
erfolgt.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Günzel, Susanne, Vechelde, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Röling, Christian, Steinhorst Ortsteil Räderloh,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Nehrig, Fritz Günter Walter, Hannover,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ferchof, Martin, Uder, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2025 hat eine
Neufassung des gesamten Gesellschaftsvertrages
insbesondere in § 3 (zuvor § 2) (Gegenstand) und § 4 (zuvor §
6) (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferner wurde § 8 (zuvor § 3) (Geschäftsjahr) geändert sowie
eine Berichtigung der Fassung des § 1 (Firma und Sitz der
Gesellschaft) vorgenommen.
a)
13.01.2026
Bergemann
b)
Fall 9
8 b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Williams, Antje, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Günzel, Susanne, Vechelde, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
04.08.2025
Specht
b)
Fall 8
7 a)
Geändert, nun:
BRAWO City 1 GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
a)
05.07.2024
Fahldieck
b)
Fall 7
Calendar 01.10.2019
Veränderung

HRB 204463: BraWoCity 1 GmbH, Wolfsburg, Am Mühlengraben 1, 38440 Wolfsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Pflugmacher, René, Lehre, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Williams, Antje, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 07.11.2017
Veränderung

HRB 204463: BraWoCity 1 GmbH, Wolfsburg, Am Mühlengraben 1, 38440 Wolfsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2017 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wenk, Markus, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Röling, Christian, Steinhorst Ortsteil Räderloh, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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Historie 8

13.01.2026
Entscheideränderung

Austritt
Frau Susanne Günzel
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Röling
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Fritz Günter Walter Nehrig
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Ferchof
Geschäftsführer

04.08.2025
Entscheideränderung

Austritt
Frau Antje Williams
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Susanne Günzel
Geschäftsführer

05.07.2024
Firmenname geändert

alt:
BraWoCity 1 GmbH

neu:
BRAWO City 1 GmbH

01.10.2019
Entscheideränderung

Austritt
Herr René Pflugmacher
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Antje Williams
Geschäftsführer

07.11.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Markus Wenk
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Röling
Geschäftsführer

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