Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 14 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Deepenstöcken 5, 22529 Hamburg |
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a)
06.05.2026
Schulz |
HRB 92243: BSCHG Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Alte Rabenstraße 24, 20148 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 und 7 beschlossen.
HRB 92243: BSCHG Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Alte Rabenstraße 24, 20148 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Ziercke, Christoph, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 92243: BSCHG Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Alte Rabenstraße 24, 20148 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Ziercke, Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit den Geschäftsführern Johann Friedrich Niebuhr oder Rasmus Niebuhr. Geändert, nun Geschäftsführer: Niebuhr, Rasmus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit den Geschäftsführern Matthias Ziercke oder Rainer Quasnitza. Geändert, nun Geschäftsführer: Niebuhr, Johann Friedrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Matthias Ziercke oder Rainer Quasnitza.
BSCHG Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Alte Rabenstraße 24, 20148 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BCHG Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 92301) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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