Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 7 |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei
Liquidatoren oder durch einen Liquidator
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Dr. Jehner, Hansgeorg, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
18.02.2026
Dittberner
b)
Fall 8 |
HRB 97307: BVK Bad Vilbeler Kulturförderung gemeinnützige GmbH, Bad Vilbel, Büdesheimer Str. 5, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1.1 (Firma), 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Selbstlosigkeit) sowie 18 (Auflösung, Liquidation) beschlossen. Neue Firma: BVK Bad Vilbeler Kultur- und Vereinsförderung gemeinnützige GmbH. Neuer Gegenstand: 1. Satzungszweck ist unter Einschluss von Kindern und Jugendlichen die Betreuung und Förderung kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Förderung des Wirkens gemeinnütziger Vereine in der Stadt Bad Vilbel. Die Empfänger von Förderungen müssen die Anforderungen des § 58 Nr. 1 und 2 AO erfüllen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Diese erfolgt im Wege der Durchführung, der finanziellen Förderung und der Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und Einrichtungen sowie der finanziellen Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen, einschließlich der Beschaffung von Hilfsmitteln zur Verwirklichung von kulturellen und gemeinnützigen Zielen, der Verschaffung von Möglichkeiten zu Proben und zu Versammlungen, die Förderung der Ausstattung von Veranstaltungsräumen und die Beschaffung von Hilfsmitteln zur Durchführung derartiger Veranstal-tungen und Ausstellungen; auch des Bad Vilbeler Kammerorchesters.
HRB 97307: BVK Bad Vilbeler Kulturförderung gemeinnützige GmbH, Bad Vilbel, Büdesheimer Str. 5, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Satzungszweck ist unter Einschluss der Förderung von Kindern und Jugendlichen die eigenständige Durchführung sowie die Betreuung und Förderung gemeinnütziger kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen vornehmlich in der Stadt Bad Vilbel vornehmlich im Bereich Musik und des Schauspiels. Ferner die Vergabe von Stipendien im Bereich der Musik und des Schauspiels. Die Empfänger von Förderungen müssen die Anforderungen des § 58 Nr. 1 AO erfüllen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Dies erfolgt im Wege der Gewährung von Unterstützungen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Vergabe von Stipendien im Bereich der Musik und des Schauspiels, der Durchführung, der finanziellen Förderung und der Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und kulturellen Einrichtungen, der Beschaffung von Hilfsmitteln zur Verwirklichung von allgemeinen kulturellen Zielen, der Verschaffung von Möglichkeiten zu Proben, der Förderung der Ausstattung von Veranstaltungsräumen und der Beschaffung von Hilfsmitteln zur Durchführung derartiger Veranstaltungen und Ausstellungen; auch des Bad Vilbeler Kammerorchesters. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. 4. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden.
HRB 97307: BKV Bad Vilbeler Kulturförderung gemeinnützige GmbH, Bad Vilbel, Büdesheimer Str. 5, 61118 Bad Vilbel. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: BVK Bad Vilbeler Kulturförderung gemeinnützige GmbH.
HRB 97307: BVJu Bad Vilbeler Jugendförderung gemeinnützige GmbH, Bad Vilbel, Büdesheimer Str. 5, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziffer 1 (Firma), 2 (Zweck und Gegenstand) sowie 9 (Beirat) beschlossen. § 20 (Gründungskosten) entfällt. § 21 (Schlussbestimmungen) ist nun § 20. Neue Firma: BKV Bad Vilbeler Kulturförderung gemeinnützige GmbH. Neuer Gegenstand: 1. Satzungszweck ist unter Einschluss von Kindern und Jugendlichen die Betreuung und Förderung kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen in der Stadt Bad Vilbel vornehmlich im Bereich der Musik und des Schauspiels. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Dies erfolgt im Wege der Durchführung, der finaziellen Förderung und der Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und kulturellen Einrichtungen, die Beschaffung von Hilfsmitteln zur Verwirklichung von allgemeinen kulturellen Zielen, die Verschaffung von Möglichkeiten zu Proben, die Förderung der Ausstattung von Veranstaltungsräumen und der Beschaffung von Hilfsmitteln zur Durchführung derartiger Veranstaltungen und Ausstellungen; auch des Bad Vilbeler Kammerorchesters. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. 4. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden.
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