Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Frankfurt am Main |
|
|
b)
Der Sitz ist verlegt nach Frankfurt am Main (nun Amtsgericht
Frankfurt am Main HRA 52960). |
a)
18.01.2023
Franke |
HRA 49394: BVK Corestate Frankfurt Riedberg GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Alee 70, 60486 Frankfurt am Main. Neuer Sitz: Leipzig. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Augustusplatz 9, 04109 Leipzig. Der Sitz ist nach Leipzig (jetzt Amtsgericht Leipzig, HRA 18024) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 18024: BVK Corestate Frankfurt Riedberg GmbH & Co. KG, Leipzig, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig. Kommanditgesellschaft. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Augustusplatz 9, 04109 Leipzig. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sitz verlegt, Registerstelle geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: BVK Corestate Komplementär GmbH, Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 33830). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BVK Corestate Frankfurt Riedberg GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 89713). Der Sitz ist von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 49394) nach Leipzig verlegt.
HRA 49394: BVK Corestate Frankfurt Riedberg GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Alee 70, 60486 Frankfurt am Main. (Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb, die entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere des Objekts Altenhöferallee 30, 60438 Frankfurt. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die die Universal-Investment-Luxembourg S.A. als Verwalter des AIF nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Verwaltungsreglement des AIF ausüben darf). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Alee 70, 60486 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: BVK Corestate Komplementär GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 106055). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BVK Corestate Frankfurt Riedberg GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 89713). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 89713: BVK Corestate Frankfurt Riedberg GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.10.2016 im Wege des Formwechsels in die BVK Corestate Frankfurt Riedberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 49394) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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