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b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Hans-Thoma-Straße 24, 68163 Mannheim |
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a)
07.11.2025
Hilbert |
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a)
Firma geändert; nun:
BW Rhein-Neckar GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen
und die nach dem Berufsrecht der
Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten.
Gegenstand des Unternehmens ist auch
die treuhänderische Verwaltung im Rahmen
des berufsrechtlich Zulässigen.
(2) Die Gesellschaft schafft die für den
Unternehmensgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht
gestattet.
(3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1
anzuwendenden
Berufsrechte (nachfolgend auch:
anzuwendende Berufsrechte) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
(4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 2
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben der anzuwendenden
Berufsrechte sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein.
(5) Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach den
anzuwendenden Berufsrechten erfüllt sind.
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu erwerben. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2
(Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Geschäftsjahr, Dauer),
§ 6 (Geschäftsanteile, Verfügung, Ankaufsrecht), § 7
(Berufspflichten der Gesellschaft), § 9 (Geschäftsführung und
Vertretung), § 10 (Gesellschafterversammlung und
Beschlussfassung der Gesellschafter), § 13 (Anzeigepflichten
gegenüber der Berufskammer), § 15 (Ausschließung eines
Gesellschafters, Einziehung) und § 16 (Ausscheidensentgelt)
beschlossen. |
a)
25.03.2025
Knauf |
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54.088,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr,
Dauer), § 5 (Stammkapital) und § 16 (Ausscheidensentgelt)
beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
auf 54.088,00 EUR
erhöht. |
a)
07.08.2023
Knauf |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Weilbach, Helmut Erich, Mannheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schmidt, Florian Jochen Kassian, Stuttgart,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.07.2023
Knauf |
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a)
Firma geändert; nun:
BW Rhein-Neckar GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbare
Tätigkeiten.
Weiterer Gegenstand des Unternehmens
sind die für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43a Abs. 2 WPO.
Gegenstand des Unternehmens ist auch
die treuhänderische Verwaltung im Rahmen
des berufsrechtlich Zulässigen.
(2) Die Gesellschaft schafft die für den
Unternehmensgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet.
(3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1
anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend
auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
(4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1
Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben der anzuwendenden
Berufsrechte sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein. Des
Weiteren muss mindestens ein
Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist,
seine berufliche Niederlassung am Sitz der
Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1 Satz 4
WPO).
(5) Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG und Zweigniederlassungen
im Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errichten,
sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten
die Voraussetzungen nach den
anzuwendenden Berufsrechten erfüllt sind.
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu erwerben. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Geändert wurden insbesondere § 1 (Firma), § 3 (Gegenstand
des Unternehmens) und § 9 (Geschäftsführung und
Vertretung). |
a)
11.04.2023
Georg |