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c)
Das Anbieten von Dienstleistungen zur
Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit
und das Schaffen von gemeinsam
genutzten Infrastrukturen. Das reicht u.
a. von zentralen Dienstleistungen, über
die Bündelung von Einkaufs- und
Verkaufspotentialen, die gemeinsame
Entwicklung und Nutzung von IT-,
Marketing-, Führungs-,Nachhaltigkeits-,
Mobilitäts-, Motivations-, Strategie- und
Personal-Konzepten bis hin zu Medien-,
Tränings-, Beratungs- und
Coachingleistungen für Unternehmen,
deren Führungskräfte und den
Mitarbeitenden. Die Genossenschaft
kann Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben, veräußern und
betreuen; sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Weitere Gegenstände der
Genossenschaft sind
die Erstellung von Mobilitätskonzepten
sowie Bereitstellung von Fahrzeugen
sowie anderen mobilen
Wirtschaftsgütern zur Unterstützung von
Familien
; die kulturellen und sozialen
Maßnahmen zur Erforschung von
natürlichen Lebensformen,
Wirkungskreisen von Sport,
Gesundheits- und Wellnessprodukten,
alternativen Heilmethoden,
Lebensmitteln und
Nahrungsergänzungsmitteln
; alle Aktivitäten, welche zur Erhaltung
und Verbesserung der geistigen sowie
körperlichen Gesundheit und Vitalität der
Mitglieder dienen
; die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung der Mitglieder in allen
Bereichen
; die Bewahrung und Erforschung des
internationalen, aber auch insbesondere
europäischen Kulturgutes besonders auf
den Gebieten des Bauwesens
(Baudenkmäler), der Mobilität
(Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und
Musik
; das Betreiben, Entwickeln und Leiten
von Projekten in Bezug auf erneuerbare
und alternative Energien und allgemeiner
Umweltschutz.
Die Genossenschaft darf alle
Maßnahmen treffen, die geeignet sind
oder geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck zu fördern, sich an
anderen Unternehmen beteiligen, Organ
im Rahmen eines steuerlichen
Organschaftsverhältnisses sein,
Zweigniederlassungen und andere
Unternehmen gründen, solche erwerben
oder als deren Komplementärin
fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
kann sie sich der Hilfe sachverständiger
Dritter bedienen.
Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben, Genussrechte und stille
Beteiligungen, die keinen unbedingten
Rückzahlungsanspruch beeinhalten,
gewähren und ist berechtigt, Teile des
Genossenschaftskapitals in rentierliche
Geld- und Kapitalmarktpapiere
anzulegen. |
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a)
Die Genossenschaft wird durch ein
Vorstandsmitglied allein oder
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.
Der Vorstand ist befugt, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
Die Generalversammlung vom 19.04.2025 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: § 1 (Name, Sitz, Zweck,
Gegenstand), § 2 (Geschäftsanteil,
Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse,
Haftung, Rückvergütung, Verjährung,
Mindestkapital), § 3 (Generalversammlung)
und § 4 (Vorstand) nach näherer Maßgabe
des eingereichten Protokolls. |
a)
23.09.2025
Harbich |