| 10 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
gemeinnütziger, kirchlicher und mildtätiger
Zwecke durch die Förderung der Diakonie,
der Wohlfahrtspflege, des öffentlichen
Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der
Kunst und Kultur sowie des Sports. Ihre
Arbeit ist der evangelischen Landeskirche
in Württemberg zugeordnet.
Die gemeinnützigen, kirchlichen und
mildtätigen Gesellschaftszwecke werden
insbesondere durch den Betrieb einer Klinik
mit stationär und ambulant erbrachten
Leistungen, den Betrieb von Einrichtungen
der stationären und ambulanten Altenhilfe,
die Ausrichtung von Konzerten,
Kunstausstellungen und anderen kulturellen
Veranstaltungen für die Patienten und
Bewohner sowie durch sportliche
Veranstaltungen, z.B. Präventionskurse,
verwirklicht. Die Gesellschaft unterhält
auch eine Einrichtung des Betreuten
Wohnens. Die Gesellschaft kann
Andachten und Gottesdienste abhalten
sowie Andachtsräume und Kirchen
unterhalten.
2. Die Gesellschaft fördert mildtätige
Zwecke durch die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
Nr. 1 Abgabenordnung, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind, ohne Rücksicht auf deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft
und Geschlecht.
3. Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der
Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Hilfe
für Menschen mit Behinderungen, des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung
sowie zur Förderung mildtätiger und
kirchlicher Zwecke und die Weiterleitung
der Mittel an andere Körperschaften des
privaten Rechts oder an juristische
Personen des öffentlichen Rechts, welche
diese Mittel unmittelbar für die
Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten
Zwecke verwenden. Sollen
unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaften des privaten Rechts
gefördert werden, so müssen diese selbst
als steuerbegünstigt anerkannt sein (§ 58
Nr. 1 Abgabenordnung). Die Gesellschaft
ist insoweit eine Förderkörperschaft im
Sinne von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung.
Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1
genannten Zwecke auch im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich
mit den zum Konzern der "Evangelischen
Heimstiftung GmbH" gehörenden
steuerbegünstigten Körperschaften,
insbesondere durch die Entgegennahme
und Erbringung von Leistungen, wie
insbesondere Dienst- und
Serviceleistungen im Bereich der
Speiseherstellung und -Versorgung,
jeglicher Art.
Zu den in Anspruch genommenen
Leistungen gehören insbesondere
Reinigungsleistungen, Dienst- und
Serviceleistungen im Bereich der
Speisenherstellung und -Versorgung,
Personalservice, Management- und
Verwaltungs-/IT-Dienstleistungen,
Rechtsberatung und Qualitätsmanagement. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) und § 12 (Beschlussfassung
der Gesellschafterversammlung) beschlossen. |
a)
29.12.2025
Tachot |
| 9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Miola, Clemens Ernst, Rottenburg am Neckar,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
28.05.2025
Kummler |
| 8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dessecker-Maier, Heike, Wiesmoor, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.04.2025
Kummler |
| 7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Weisserth, Mirjam, Steinfeld, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dessecker-Maier, Heike, Wiesmoor, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Gurski, Volker, Mössingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.01.2025
Kummler |
| 6 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
gemeinnütziger, kirchlicher und mildtätiger
Zwecke durch die Förderung der Diakonie,
der Wohlfahrtspflege, des öffentlichen
Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der
Kunst und Kultur sowie des Sports. Ihre
Arbeit ist der evangelischen Landeskirche
in Württemberg zugeordnet.
Die gemeinnützigen, kirchlichen und
mildtätigen Gesellschaftszwecke werden
insbesondere durch den Betrieb einer Klinik
mit stationär und ambulant erbrachten
Leistungen, den Betrieb von Einrichtungen
der stationären und ambulanten Altenhilfe,
die Ausrichtung von Konzerten,
Kunstausstellungen und anderen kulturellen
Veranstaltungen für die Patienten und
Bewohner sowie durch sportliche
Veranstaltungen, z.B. Präventionskurse,
verwirklicht. Die Gesellschaft unterhält
auch eine Einrichtung des Betreuten
Wohnens. Die Gesellschaft kann
Andachten und Gottesdienste abhalten
sowie Andachtsräume und Kirchen
unterhalten.
2. Die Gesellschaft fördert mildtätige
Zwecke durch die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
Nr. 1 Abgabenordnung, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind, ohne Rücksicht auf deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft
und Geschlecht.
3. Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der
Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Hilfe
für Menschen mit Behinderungen, des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung
sowie zur Förderung mildtätiger und
kirchlicher Zwecke und die Weiterleitung
der Mittel an andere Körperschaften des
privaten Rechts oder an juristische
Personen des öffentlichen Rechts, welche
diese Mittel unmittelbar für die
Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten
Zwecke verwenden. Sollen
unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaften des privaten Rechts
gefördert werden, so müssen diese selbst
als steuerbegünstigt anerkannt sein (§ 58
Nr. 1 Abgabenordnung). Die Gesellschaft
ist insoweit eine Förderkörperschaft im
Sinne von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung.
Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1
genannten Zwecke auch im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich
mit den zum Konzern der "Evangelischen
Heimstiftung GmbH" gehörenden
steuerbegünstigten Körperschaften,
insbesondere durch die Entgegennahme
von Leistungen jeglicher Art.
Zu den in Anspruch genommenen
Leistungen gehören insbesondere
Reinigungsleistungen, Dienst- und
Serviceleistungen im Bereich der
Speisenherstellung und -Versorgung,
Personalservice, Management- und
Verwaltungs-/IT-Dienstleistungen,
Rechtsberatung und Qualitätsmanagement. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. |
a)
25.09.2024
Kummler |