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a)
Baldowerie. werken lernen gUG
(haftungsbeschränkt)
b)
Münster
Geschäftsanschrift:
Andreas-Hofer-Straße 37, 48145 Münster
c)
Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung von Bildung und Erziehung
gemäß § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließich und
unmittelbar - gemeinnützige - Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Entwicklung und
Durchführung von Bildungsangeboten
(Kurse, Camps, Projekte. Workshops,
Unterricht, AGs, OGS, Schulungen,
vorwiegend in präsenz aber auch optional
digital:
Im Bereich traditionellem Handwerk mit
digitalen zukunftsgerichteten Anteilen,
Technik und Naturwissenschaft möchten
wir
- die Grundlagen von handwerklichen
Techniken, insbesondere des
Tischlerhandwerks, vermitteln
- mittels Methodiken des Design-Thinkings
zu eigenen Design-Prozessen anregen
- den kreativen Gestaltungs- und
selbstwirksamen Handlungsprozess fördern
- aktiv für nachhaltige Themen
sensibilisieren
Unsere Angebote richten sich an
Schüler/innen und Lehrende, an Schulen
(mit und ohne Förderbedarf)
Ganztagesschulen, Kindertagesstätten,
Universitäten, Kirchen, Einrichtungen der
außerschulischen Jugend-, Familien- und
Erwachsenenbildung. Zudem bieten wir ein
Kursangebot für Kinder und Erwachsene im
privaten Bereich an sowie ein
Teambuilding-Angebot für Firmen.
Ferner soll die Förderung von Seminaren
für Lehrende im Bereich der
handwerklichen Workshops
weiterentwickelt werden.
Ebenso wollen wir interessierte
Jugendliche, insbesondere jungen Frauen,
die Möglichkeit bieten sich beruflich zu
orientieren und ihnen die Perspektiven des
handwerklichen Bitdungsweges offenlegen.
Ferner sollen Menschen mit Behinderung
oder einem Migrationshintergrund durch die
Gestaltung unserer Kursangebote
miteinbezogen werden.
Zudem bieten wir eine Beratungs- und
Planungsleistung an für
Bildungseinrichtungen bezüglich der
Gestaltung und Einrichtung einer
lernförderlichen unfallpräventiven
pädagogischen Werkstatt,
Der Zweck der Gesellschaft kann auch
durch die finanzielle Unterstützung (durch
Weitergabe von Mitteln), die unentgeltliche
Zurverfügungstellung von Arbeitskräften
oder unentgeltliche Überlassung von
Räumen an andere gemeinnützige
Organisationen, welche Zwecke im Sinne
des § 2 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages verfolgen im Sinne
des § 58 AO erfüllt werden. |
500,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Fuchs, Thilo, Münster, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2024 |
a)
04.03.2025
Pruß-Steinigeweg |