Bantle Transporte und Baggerbetrieb GmbH, Schramberg, Schönbronn 13, 78713 Schramberg. Bestellt als Geschäftsführer: Bantle, Andreas, Schramberg, * ‒.‒.‒‒; Bantle, Jörg, Schramberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bantle, Bärbel, geb. Haigis-Temperli, Schramberg, * ‒.‒.‒‒.
Bantle Transporte und Baggerbetrieb GmbH, Schramberg, Schönbronn 13, 78713 Schramberg.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Bantle Transporte und Baggerbetrieb e.K.", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 725039) am 11.10.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Bantle Transporte und Baggerbetrieb GmbH, Schramberg, Schönbronn 13, 78713 Schramberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2010 mit Nachtrag vom 29.09.2010. Geschäftsanschrift: Schönbronn 13, 78713 Schramberg. Gegenstand: der Güterkraftverkehr, der Baustoffhandel, Bagger- und Planierarbeiten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bantle, Bärbel, geb. Haigis-Temperli, Schramberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Bantle, Bärbel, geb. Haigis-Temperli, Schramberg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Bantle Transporte und Baggerbetrieb e.K.", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 725039) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 09.08.2010. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.