Barbara Mutter GmbH, Stuttgart (Leo-Fall-Weg 17, 70195 Stuttgart). Die neue Einzelfirma und die Verschmelzung wurden am 11.01.2007 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 720827) eingetragen. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Barbara Mutter GmbH, Stuttgart (Leo-Fall-Weg 17, 70195 Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2006 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Mutter, Barbara, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.