Bau KG Rahlstedt GmbH & Co., Hamburg
Firmendaten
Anschrift:
Bau KG Rahlstedt GmbH & Co.
Große Brunnenstr. 139 a
22763 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
Beispiel-Dokument
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRA 98815
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 1
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Bau KG Rahlstedt GmbH & Co. aus Hamburg ist im Register unter der Nummer HRA 98815 im Amtsgericht Hamburg verzeichnet.
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Registermeldungen
1Bau KG Rahlstedt GmbH & Co., Hamburg (Große Brunnenstr. 139a, 22763 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2006 mit der Bau KG Rahlstedt Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 90870) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bau KG Rahlstedt Verwaltungsgesellschaft mbH (jetzt: BauKG Rahlstedt GmbH) am 28.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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