Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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a)
Die Generalversammlung vom 11.06.2023 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 17
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben),
34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung)
und Ziffer XII (Schlussbestimmungen)
beschlossen. |
a)
22.02.2024
Altmann
b)
Fall 23 |
GnR 390: Baugenossenschaft Gemeinschaftliches Leben eG, Kassel (Brandaustr. 10, 34127 Kassel). Die Generalversammlung vom 12.09.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 12 (Auseinandersetzung) beschlossen. Mindestkapital geändert, nun: Das Mindestkapital beträgt 680.000,00 EUR. Nicht mehr Vorstand: Meier, Cornelia, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Brand, Nikolaus, Kassel, * ‒.‒.‒‒.
GnR 390: Baugenossenschaft Gemeinschaftliches Leben eG, Kassel (Brandaustr. 10, 34127 Kassel). Das Mindestkapital beträgt 575.000,00 EUR.
GnR 390: Baugenossenschaft Gemeinschaftliches Leben eG, Kassel (Brandaustr. 10, 34127 Kassel). Nicht mehr Vorstand: Bieker, Andreas, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒; Hoffmann, Volker, Scharbeutz, * ‒.‒.‒‒; Paul, Gerhard, Kassel, * ‒.‒.‒‒; Tunnemann, Matthias, Kassel, * ‒.‒.‒‒; von Westernhagen, Jutta, Kassel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Bintz, Annegret, Werder, * ‒.‒.‒‒; Prenzel, Heinrich, Kassel, * ‒.‒.‒‒.
GnR 390: Baugenossenschaft Gemeinschaftliches Leben eG, Kassel (Brandaustr. 10, 34127 Kassel). Die Generalversammlung vom 13.05.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck der Genossenschaft), 3 (Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung) und 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) sowie die Schlussbestimmungen beschlossen. Gegenstand geändert, nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche, soziale und geistige Förderung ihrer Mitglieder durch das Schaffen von ganzheitlichen Lebensbedingungen in einem ökologisch orientierten Siedlungsbau mit Wohn-, Arbeits- und Gemeinschaftsräumen. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Siedlungs- und Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen an anderen Rechtsformen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist unter bestimmten, von der Mitgliederversammlung festzulegenden Bedingungen, zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden gemäß § 28 über ein Zutreffen der erforderlichen Voraussetzungen. (4) Die Genossenschaft hat das Ziel, unter anderem Wohnungen für Mitglieder zu errichten und zu erwerben, die eine Förderung gemäß § 17 Eigenheimzulagengesetz erhalten und denen die Rechte nach § 14 a der Satzung zustehen.
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