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c)
Gegenstand geändert, nun:
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten,
erwerben und veräußern; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören auch
Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen. Die Genossenschaft
kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG
übernehmen. |
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a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Generalversammlung vom 10.10.2024 mit
Nachtrag vom 07.05.2025 hat die Änderung
der Satzung beschlossen. Geändert wurden:
§§ 2 (Zweck und Gegenstand der
Genossenschaft), 4 (Erwerb der
Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6
(Beendigung der Mitgliedschaft), 7
(Kündigung der Mitgliedschaft), 8
(Übertragung des Geschäftsguthabens), 11
(Ausschließung eines Mitglieds), 12
(Auseinandersetzung), 13 (Rechte der
Mitglieder), 14 (Wohnliche Vorsorge der
Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen),
16 (Pflichten der Mitglieder), 17
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben),
18 (Kündigung weiterer Anteile), 21
(Vorstand), 22 (Geschäftsführung und
Geschäftsguthaben), 23 (Aufgaben und
Pflichten des Vorstands), 24 (Aufsichtsrat), 25
(Aufgaben des Aufsichtsrat), 26
(Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), 27
(Sitzungen des Aufsichtsrats), 28
(Gegenstände von gemeinsamen Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 31
(Generalversammlung), 32 (Einberufung der
Generalversammung), 33 (Leitung der
Generalversammlung und Beschlussfassung),
34 (Zuständigkeit der Generalversammlung),
35 (Mehrheitserfordernisse), 36
(Geschäftsjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses), 38 (Rücklagen), 41
(Bekanntmachungen), 42 (Prüfung), 43
(Auflösung und Abwicklung). |
a)
28.05.2025
Kötterl |