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Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G., Mannheim (GnR 6)

Firmendaten

Anschrift
R 7 5
68161 Mannheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0621/12733-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.spar-bau-ma.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Der Spar + Bauverein Mannheim ist die älteste Wohnungsbaugenossenschaft in Baden und bietet Mietwohnungen im Großraum Mannheim an. Mitglieder können eine Spareinrichtung nutzen, um von attraktiven Zinsen zu profitieren. Das Unternehmen berät Kunden umfassend zu Wohndienstleistungen und verfügt über aktuelle Neubauprojekte sowie vielfältige Wohnungsangebote. Es legt Wert auf Gemeinschaft, Sicherheit und hochwertige Bauqualität. Der Standort befindet sich in Mannheim, mit einer zentralen Kontaktmöglichkeit und verschiedenen Serviceleistungen.
Keywords
Wohnungsangebote Immobilien Mannheim Service Sparen Wohnen Neubauprojekte Genossenschaft Mietwohnungen Wohnungsbau
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 6
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G. aus Mannheim ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer GnR 6 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G. ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Daneben kann sie sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. (3) Die Genossenschaft kann Spareinlagen annehmen, Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) und Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder und deren Angehörige (im Sinne von § 15 AO) ausgeben. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Punkt B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme des Abs. 3 zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 g die Voraussetzungen.' Die Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G. weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.08.2025)

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Registermeldungen 8

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
10 b)
Nicht mehr
Vorstand:
Jung, Alexander Tristan, Bruchsal,
* ‒.‒.‒‒
a)
03.03.2026
Rinke
9 c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt
in:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften,
errichten, erwerben, veräußern und
betreuen; sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Daneben kann sie sonstige Geschäfte
tätigen, die geeignet sind, dem Zweck
der Genossenschaft zu dienen.
(3) Die Genossenschaft kann
Spareinlagen annehmen,
Namensschuldverschreibungen
(Sparbriefe) und
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder und deren Angehörige (im
Sinne von § 15 AO)
ausgeben. Die Grundsätze für den
Sparverkehr zwischen der
Genossenschaft und den Sparern
richten sich nach den besonderen
Bestimmungen gemäß Punkt B dieser
Satzung (Sparordnung). Die
Sparordnung ist fester Bestandteil dieser
Satzung. Änderungen der Sparordnung
sind
Satzungsänderungen.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist mit Ausnahme des Abs. 3 zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 g die Voraussetzungen.
a)
13.08.2025
Rinke
8 c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Danbeben kann sie sonstige Geschäfte
tätigen, die geeignet sind, dem Zweck
der Genossenschaft zu dienen.
(3) Die Genossenschaft kann
Spareinlagen annehmen,
Namensschuldverschreibungen
(Sparbriefe) und
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder und deren Angehörige (im
Sinne von § 15 AO) ausgeben.
Die Grundsätze für den Sparverkehr
zwischen der Genossenschaft und den
Sparern richten sich nach den
besonderen Bestimmungen gemäß
Punkt B dieser Satzung (Sparordnung).
Die Sparordnung ist fester Bestandteil
dieser Satzung. Änderungen der
Sparordnung sind Satzungsänderungen.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist mit Ausnahme des Abs. 3 zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 g die Voraussetzungen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
oder ein Vorstandsmitglied und ein
Prokurist vertreten gemeinsam.
a)
Die Generalversammlung vom 14.05.2025 hat
die Neufassung der Satzung unter Änderung
von § 2 (Zweck und Gegenstand der
Genossenschaft) und § 22 Abs. 2 (Vertretung)
beschlossen.
a)
31.07.2025
Rinke
7 b)
Bestellt als
Vorstand:
Jung, Alexander Tristan, Bruchsal,
* ‒.‒.‒‒
a)
13.03.2024
Rinke
Calendar 23.12.2015
Veränderung

GnR 6: Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G., Mannheim (R 7, 5, 68161 Mannheim). Nicht mehr Vorstand: Weishäupl, Dietrich Horst, Weinheim, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 3

13.03.2024
Entscheideränderung
23.12.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Dietrich Horst Weishäupl
Vorstandsmitglied

07.12.2012
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sven Landua
Vorstandsmitglied